Wie reichen Sie eine SIPSI-Meldung für Arbeiten in Frankreich ein? Schritt-für-Schritt-Erklärung, Pflichtfelder, Ausnahmen und häufige Fehler.
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Ihr Unternehmen entsendet Mitarbeiter für ein Projekt nach Frankreich. Bevor der erste Mitarbeiter die Grenze überquert, müssen Sie eine SIPSI-Meldung einreichen. In diesem Artikel erklären wir genau, was SIPSI ist, welche Schritte Sie durchlaufen und was Sie nicht vergessen dürfen.
SIPSI-Meldung, Carte BTP und Vertreter mit Datum pro Mitarbeiter. Sie melden selbst, die Software prüft. Ein Abonnement pro Land.
Aktualisiert: Juli 2026
Land: Frankreich
Quelle: sipsi.travail.gouv.fr
Clip 1: Überblick, wann melden und Bußgelder — aus dem WorkAdministration-Webinar
Clip 2: SIPSI-Portal Schritt für Schritt und Ausnahmen für Selbstständige — aus dem WorkAdministration-Webinar
Was ist SIPSI?
SIPSI steht für Système d'Information sur les Prestations de Services Internationaux — das Online-Meldesystem der französischen Arbeitsinspektion. Über SIPSI registrieren Sie jede Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich vor Beginn der Arbeiten.
Nach Ihrer Meldung erhalten Sie einen Bestätigungscode mit QR-Code. Diesen Code bewahren Sie in Ihrer Projektakte auf und nehmen ihn mit zur Baustelle — die Inspektion prüft dies aktiv.
Wann ist eine SIPSI-Meldung Pflicht?
In nahezu jeder Situation, in der Ihr Unternehmen als ausländisches Unternehmen Dienstleistungen in Frankreich mit eigenem Personal erbringt:
Bau- und Installationsaufträge
Technischer Service, Wartung und Reparatur
Inbetriebnahme und Montage
Inspektions- und Prüfarbeiten vor Ort
Wann ist eine Meldung nicht erforderlich?
Transportunternehmen — Kabotage und grenzüberschreitender Verkehr: seit dem 2. Februar 2022 melden EU-Transporteure Kabotage und nicht bilaterale grenzüberschreitende Beförderungen über das IMI-Portal (postingdeclaration.eu), nicht über SIPSI; bilaterale Beförderungen und Transit sind von der Meldung befreit. Nicht-EU-Transporteure, Fahrzeuge unter 3,5 t und über eine Zeitarbeitsfirma oder konzernintern entsandte Fahrer melden weiterhin über SIPSI.
Messebesuch oder Kundengespräch ohne Ausführung von Arbeiten
Selbstständige, die auf eigene Rechnung arbeiten (Hinweis: A1-Bescheinigung mitführen)
Hinweis — Kundengespräche
Ob ein kommerzieller Kundenbesuch meldepflichtig ist, bleibt eine Grauzone. Im Zweifelsfall: Meldung einreichen. Eine Meldung kostet nichts; ein Bußgeld bei Kontrolle kann bis zu €4.000 pro Mitarbeiter betragen.
SIPSI Schritt für Schritt
SIPSI-Portal aufrufen
Öffnen Sie sipsi.travail.gouv.fr und erstellen Sie ein Konto, falls Sie noch keines haben. Wählen Sie bei der Registrierung „ausländisches Unternehmen" ( entreprise étrangère ).
→ sipsi.travail.gouv.fr
Unternehmensdaten eingeben
Firmenname, Adresse, Handelsregisternummer oder europäische USt-IdNr. sowie Ansprechpartner. Diese Angaben müssen nur einmal pro Konto hinterlegt werden.
Vertreter benennen
Jede Meldung erfordert einen représentant in Frankreich — eine Person, die während der gesamten Entsendung erreichbar ist und von der Inspektion kontaktiert werden kann.
Auftragsdaten eingeben
Auftraggeber, Arbeitsort, Art der Dienstleistung, Startdatum und voraussichtliches Enddatum. Eine Meldung deckt maximal 5 Arbeitsorte mit demselben Start- und Enddatum ab.
Mitarbeiter hinzufügen
Pro Mitarbeiter: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Funktion und Lohndaten. Nachträgliches Hinzufügen zu einer bestehenden Meldung ist möglich, wenn später Personen dazukommen.
Absenden und Bestätigungscode aufbewahren
Nach dem Absenden erhalten Sie sofort einen Bestätigungscode mit QR-Code. Speichern Sie ihn in Ihrer Projektakte, senden Sie ihn an die verantwortliche Person vor Ort und geben Sie Ihrem französischen Auftraggeber eine Kopie: er muss sie vorlegen können und müsste sonst innerhalb von 48 Stunden selbst melden (Code du travail L1262-4-1).
✓ Fertig — Code sofort sichern, nicht erst wenn der Inspektor bereits vor der Tür steht
Änderungen nach der Meldung
Ändert sich das Enddatum oder kommen weitere Mitarbeiter hinzu? Passen Sie die Meldung über dasselbe Portal an. Wesentliche Änderungen wie ein anderer Arbeitsort erfordern eine neue Meldung.
Technische Störung im Portal? Der Notfallweg lautet: Dgt.declaration-psi@travail.gouv.fr
Tipp: Reichen Sie die Meldung ein, sobald Sie Startdatum und Arbeitsort kennen — nicht erst am selben Tag. So haben Sie Zeit, die Carte BTP zu beantragen (Bau) und die Inspektionsunterlagen zusammenzustellen.
Bußgelder bei Nichteinhaltung
€ 4.000
höchstens, pro entsandtem Mitarbeiter
€ 8.000 bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren · insgesamt höchstens € 500.000 (Code du travail L1264-3)
Die Arbeitsinspektion kontrolliert aktiv auf Baustellen und bei Installationsunternehmen. Das Bußgeld gilt pro Mitarbeiter, der nicht in der Meldung aufgeführt ist — auch wenn die Meldung für andere Mitarbeiter korrekt eingereicht wurde. Dasselbe Bußgeld gilt bei fehlendem Vertreter, unvollständiger Meldung und fehlenden Unterlagen (L1264-1); Ihr französischer Auftraggeber riskiert denselben Betrag, wenn er keine Kopie Ihrer Meldung hat (L1264-2).
→ Vollständige Checkliste für Arbeiten in Frankreich — alle Pflichten auf einen Blick
SIPSI in Ihrer Frankreich-Checkliste
In der Software von WorkAdministration sind die SIPSI-Meldung und der Vertreter Schritte der Frankreich-Checkliste: Sie reichen die Meldung auf sipsi.travail.gouv.fr ein, die App prüft Ihren Upload der Eingangsbestätigung.
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Dieser Artikel basiert auf dem Code du travail und offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026). Es handelt sich um allgemeine Fachinformation und keine Rechtsberatung. Regelungen können sich ändern; wenden Sie sich bei Unsicherheit an einen spezialisierten Berater.
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