Bauarbeiten in Österreich? Dann zahlen Sie an die BUAK oder lassen sich über SOKA-BAU freistellen (Frist eine Woche). Kosten, Meldung und Rechenbeispiel.
🇦🇹 Österreich · Urlaubskasse Bau
Erklärung, Freistellung und Rechenbeispiel · für Unternehmen außerhalb Österreichs
ZKO-Meldung und Registrierungen mit Datum pro Mitarbeiter. Sie melden selbst, die Software prüft. Ein Abonnement pro Land.
Nach Ihrer ersten ZKO3-Meldung mit einer Bautätigkeit liegt ein Brief aus Wien im Postfach: Die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) hat Ihren Betrieb registriert und schickt eine Abrechnung. Das ist kein Irrtum. In der österreichischen Bauwirtschaft zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Kasse den Urlaub des Bauarbeiters, und wer Bauarbeiten in Österreich ausführt, zahlt mit, auch wenn seine Leute zu Hause versichert bleiben. Für deutsche Betriebe gibt es einen Ausweg: die Freistellung über SOKA-BAU , mit einer knappen Frist. Dieser Artikel erklärt, wann die BUAK greift, was sie kostet, wie Sie sich freistellen lassen und was Ihr Mitarbeiter davon hat.
Aktualisiert September 2026
Quelle BUAG § 2, § 32, § 33d–33i · buak.at · entsendeplattform.at
Kosten ≈ 35 % auf den KV-Stundenlohn
Gilt für Bauarbeiten (BUAG)
Erstmeldung Ihre ZKO3
Freistellung (SOKA-BAU) Antrag ≤ 1 Woche nach Beginn
Folgemeldung Bis zum 15.
→ Bauprojekt in Österreich? Fordern Sie ein Angebot an: BUAK-Meldung, Freistellungsfrist, ZKO3 und alle anderen Pflichten mit einer Frist je Mitarbeiter in der Software.
Was ist die BUAK?
Die BUAK ist die österreichische Urlaubs- und Abfertigungskasse der Bauwirtschaft, das Gegenstück zur deutschen SOKA-BAU. Bauarbeiter wechseln oft Arbeitgeber und Baustelle; deshalb zahlt in Österreich die Kasse den Urlaub aus, und alle Arbeitgeber zahlen je Arbeitsstunde einen Zuschlag ein. Rechtsgrundlage ist das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG). Seit den EU-Entsenderegeln gilt es auch für ausländische Betriebe, die Bauarbeiten in Österreich ausführen (BUAG § 33d). Für entsandte Arbeitnehmer geht es nur um den Sachbereich Urlaub ; Abfertigung und Winterfeiertagsregelung betreffen Sie nicht.
Für wen gilt sie?
Entscheidend ist, was Ihre Leute auf der Baustelle tatsächlich tun , nicht, was in Ihrer Gewerbeanmeldung steht. Unter das BUAG fallen unter anderem:
Maurer-, Beton- und Rohbauarbeiten;
Dachdecker-, Zimmerer- und Gerüstbauarbeiten;
Fassadendämmung, Verputz- und Trockenbauarbeiten;
Fliesen-, Boden- und Estricharbeiten;
Asphaltierung, Pflasterung und Abdichtung;
Abbruch- und Erdarbeiten;
die Überlassung von Arbeitskräften für solche Arbeiten.
Nicht unter das BUAG fallen reine Installationsarbeiten: Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Lüftung. Ein Installationsbetrieb, der nur Leitungen verlegt, zahlt also nichts an die BUAK; ein Betrieb, der auch Schlitze stemmt und verschließt, kann für die Mitarbeiter, die überwiegend solche Bauarbeiten ausführen, unter die Kasse fallen (BUAG § 3). Die vollständige Tätigkeitsliste steht auf der Entsendeplattform der österreichischen Behörden. Im Zweifel fragen Sie die BUAK direkt (koordinierungsstelle@buak.at) und legen die Antwort zu Ihren Projektunterlagen.
Die Freistellung für SOKA-BAU-Betriebe
Deutsche Betriebe zahlen nicht doppelt, wenn sie rechtzeitig handeln. Zwischen der BUAK und der deutschen SOKA-BAU (Urlaubskasse ULAK) besteht ein Gegenseitigkeitsabkommen. Zahlen Sie für den Mitarbeiter bereits Urlaubskassenbeiträge in Deutschland, können Sie sich für die Entsendung von der BUAK freistellen lassen. Gleiche Abkommen gibt es mit Frankreich (UCF) und Italien (CNCE). Betriebe aus anderen Ländern, etwa den Niederlanden, haben diese Möglichkeit nicht.
So läuft die Freistellung:
Der Antrag auf Freistellung geht an die ULAK in Wiesbaden , nicht an die BUAK. Die ULAK bestätigt Ihre Beitragszahlung und leitet den Antrag an die BUAK weiter.
Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Beginn der Bauarbeiten in Österreich bei der ULAK eingehen. Eine rückwirkende Anrechnung gibt es nicht; verpassen Sie die Frist, zahlen Sie für diese Entsendung an beide Kassen.
Die Freistellung gilt je konkrete Entsendung . Für das nächste Projekt stellen Sie einen neuen Antrag.
Legen Sie die Freistellungsbestätigung zu den Unterlagen am Arbeitsort. Die BUAK prüft nach Ihrer ZKO3 ohnehin bei SOKA-BAU, ob Beiträge gezahlt werden, und fordert sonst österreichische Zuschläge an.
Stellen Sie den Antrag am besten in der Woche vor Beginn, sobald die ZKO3 raus ist. Dann ist die Frist kein Thema.
Wie läuft die Meldung ohne Freistellung?
Ihre ZKO3 ist Ihre Erstmeldung
Geben Sie in der ZKO3-Meldung eine Bautätigkeit an, geht die Meldung automatisch an die BUAK und gilt kraft Gesetzes als Erstmeldung. Ein eigenes Formular ist nicht nötig. Fehlt ein Mitarbeiter in der ZKO3 oder wurde die Tätigkeit nicht als Bauarbeit erkannt, geben Sie binnen 14 Tagen selbst eine Erstmeldung ab: Teil 1 für den Betrieb, Teil 2 je Mitarbeiter.
Die BUAK registriert Ihren Betrieb und schreibt Sie an
Sie erhalten ein Betriebskennzeichen (10 Stellen, beginnt mit 2), die erste Abrechnung und den Zugang zum eBUAK-Portal. Heben Sie den Brief in der Projektakte auf; Finanzpolizei und Ihr österreichischer Auftraggeber können danach fragen.
Folgemeldung bis zum 15.
Dauern die Bauarbeiten länger als einen Kalendermonat, melden Sie über eBUAK bis zum 15. des Folgemonats je Mitarbeiter die gearbeiteten Tage, Beginn und Ende, Qualifikation und den KV-Stundenlohn und zahlen die Abrechnung. Jeden Monat neu, bis die Arbeiten beendet sind.
Nachweis am Arbeitsort
Die BUAK-Registrierung und die Abrechnungen bzw. die Freistellungsbestätigung gehören zu den Unterlagen, die Sie während des Projekts in Österreich bereithalten. Die BUAK darf auf der Baustelle Ihre Lohnunterlagen einsehen (LSD-BG § 22, BUAG § 23). Bewahren Sie Registrierungsschreiben und Abrechnungen in den Projektunterlagen auf; Finanzpolizei und Auftraggeber können danach fragen.
Was kostet es?
Der Zuschlag wird je Arbeitsstunde aus dem KV-Stundenlohn des Mitarbeiters berechnet. Die Formel der BUAK: (KV-Stundenlohn + 20 %) × Faktor je Woche, mit dem Faktor 11,85 bei einer 40-Stunden-Woche, 11,55 bei 39 Stunden und 11,40 bei 38,5 Stunden. Umgerechnet sind das rund 35 Prozent auf den KV-Stundenlohn , für jede gearbeitete Stunde.
Rechenbeispiel (40-Stunden-Woche) Betrag
KV-Stundenlohn des Mitarbeiters 18,00 €
Plus 20 % 21,60 €
× Faktor 11,85 = Zuschlag je Woche ≈ 256 €
Je Arbeitsstunde (÷ 40) ≈ 6,40 €
Je Mitarbeiter, sechs Wochen Arbeit ≈ 1.536 €
Richtwert. Der KV-Stundenlohn ist der Lohn aus dem österreichischen Kollektivvertrag für die Lohngruppe des Mitarbeiters, nicht sein deutscher Lohn. Siehe Mindestlohn Österreich .
Ohne Freistellung kalkulieren Sie diese Kosten in Ihr Angebot an den österreichischen Kunden ein. Sie kommen zum Lohn hinzu und ersetzen nicht Ihre SOKA-BAU-Beiträge; die laufen weiter. Genau deshalb lohnt sich der Freistellungsantrag.
Was hat Ihr Mitarbeiter davon?
Zahlen Sie an die BUAK, erwirbt Ihr Mitarbeiter dort Urlaubsansprüche für die Wochen in Österreich. Nimmt er während oder nach dem Projekt Urlaub, beantragt der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt bei der BUAK, und die BUAK zahlt es netto direkt auf das Konto des Mitarbeiters . Arbeitet er sechs Monate nicht mehr unter dem BUAG, kann er eine Abfindung beantragen. Nicht abgerufene Ansprüche verfallen am 31. März des dritten Jahres nach dem Erwerb. Erklären Sie das Ihren Leuten vorab: Es ist Geld, auf das sie Anspruch haben und das sonst liegen bleibt. Bei einer Freistellung läuft der Urlaub wie gewohnt über SOKA-BAU.
Arbeiten Sie für einen österreichischen Generalunternehmer?
Österreichische Auftraggeber haften für die Sozialabgaben ihrer Subunternehmer. Deshalb behalten sie oft 25 Prozent der Rechnung zurück, außer Sie stehen auf der HFU-Liste. Ein ausländischer Betrieb ohne in Österreich versichertes Personal kann nicht auf diese Liste. Vereinbaren Sie deshalb vorab, dass die volle Zahlung fließt, sobald Sie Ihre BUAK-Registrierung und -Abrechnungen bzw. Ihre Freistellung vorlegen; viele österreichische Auftraggeber verlangen diese Nachweise, bevor sie voll zahlen.
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Einziehung
Nicht gezahlte Zuschläge klagt die BUAK beim Arbeits- und Sozialgericht Wien ein (BUAG § 33h). Nicht melden, Zuschläge nicht zahlen oder die Einsicht in Lohnunterlagen verweigern ist eine Verwaltungsübertretung nach dem BUAG: 1.000 bis 10.000 Euro je Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall 2.000 bis 20.000 Euro (BUAG § 32). Außerdem kann der österreichische Auftraggeber den 25-Prozent-Einbehalt nutzen, um Ihren Rückstand zu decken.
Häufige Fragen
Wir zahlen schon an SOKA-BAU. Müssen wir trotzdem an die BUAK zahlen?
Nicht, wenn Sie sich freistellen lassen. Der Antrag geht an die ULAK in Wiesbaden und muss spätestens eine Woche nach Beginn der Bauarbeiten in Österreich dort eingehen, je Entsendung neu. Verpassen Sie die Frist, zahlen Sie für dieses Projekt an beide Kassen.
Meine Leute machen nur Elektro- und Sanitärarbeiten. Muss ich an die BUAK zahlen?
Nein. Installationsarbeiten fallen nicht unter das BUAG. Erhalten Sie trotzdem einen Brief, antworten Sie der BUAK mit einer Tätigkeitsbeschreibung und, auf Nachfrage, dem Werkvertrag.
Wie hoch ist der BUAK-Zuschlag genau?
(KV-Stundenlohn + 20 %) × 11,85 je Woche bei einer 40-Stunden-Woche, rund 35 Prozent des KV-Stundenlohns je Arbeitsstunde. Bei einem KV-Stundenlohn von 18 Euro sind das etwa 6,40 Euro je Stunde.
Muss ich neben der ZKO3 ein eigenes Formular einreichen?
Nein, wenn Sie in der ZKO3 eine Bautätigkeit angegeben haben. Diese Meldung gilt kraft Gesetzes als Erstmeldung. Nur wenn ein Mitarbeiter fehlt, geben Sie binnen 14 Tagen selbst eine Erstmeldung ab.
Unser Projekt dauert drei Wochen. Muss ich dann auch monatlich melden?
Nein. Die Folgemeldung über eBUAK gilt, sobald die Bauarbeiten länger als einen Kalendermonat dauern. Bei einem kürzeren Projekt ist Ihre ZKO3 die Meldung; die BUAK schreibt auf dieser Basis den Zuschlag vor, den Sie zahlen, oder Sie legen Ihre Freistellung vor. Im Zweifel fragen Sie die Koordinierungsstelle der BUAK.
→ Vollständige Checkliste für Arbeiten in Österreich: alle Pflichten auf einen Blick
Die BUAK ist eine von neun
ZKO3, Dienstzettel mit KV-Einstufung, Lohnzettel und Arbeitszeit, Meldezettel. Unsere Software listet alle Pflichten für Ihr Bauprojekt mit Fristen, erinnert Sie an die Freistellungsfrist und jeden Monat an die BUAK-Meldung.
Software für Österreich ansehen
Alle Artikel zu Österreich
Operative Orientierung auf Basis des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG § 33d), der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseiten zur Entsendung auf buak.at und des Erstmeldeverfahren-Dokuments der BUAK (gelesen am 11. September 2026), des LSD-BG (§ 22), des BUAG (§§ 2, 3, 32, 33d–33i) und entsendeplattform.at (gelesen 18. September 2026). Rechenbeispiel als Richtwert. Keine Rechtsberatung.
Angebot anfordern · Mehr lesen auf WorkAdministration.com