Mindestlohn Polen 2026: PLN 4.806 brutto im Monat, rund 1.125 €. Vergleich mit Deutschland, Durchschnittslohn, Überstundenzuschläge und die 8-Tage-Ausnahme…
🇵🇱 Polen · Lohn und Arbeitszeit
Ausgabe 2026 · für entsendende Unternehmen
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Der gesetzliche Mindestlohn in Polen beträgt 2026 PLN 4.806 brutto im Monat , umgerechnet rund 1.125 €. Für ein deutsches Unternehmen, das Monteure oder Bauarbeiter nach Polen entsendet, ist die Höhe selten das Problem: Der deutsche Mindestlohn liegt mehr als doppelt so hoch. Entscheidend sind der Vergleich, den die polnische Arbeitsinspektion anstellt, und der Nachweis. Dieser Beitrag nennt die Zahlen, erklärt die Vergleichsmethode und die 8-Tage-Ausnahme für Erstmontage.
Aktualisiert September 2026
Quelle Dz.U. 2025 poz. 1242 · Art. 4 und 5 Entsendegesetz · Kodeks pracy · GUS
Nächste Ausgabe Januar 2027
Wie hoch ist der Mindestlohn in Polen 2026?
Pro Monat, Arbeitsvertrag PLN 4.806
Pro Stunde, Zivilvertrag PLN 31,40
In Euro (Kurs 4,27) ≈ 1.125 €
Gültig Ganz 2026
Der Betrag ist mit Verordnung vom 11. September 2025 festgesetzt (Dz.U. 2025 poz. 1242) und gilt für das gesamte Kalenderjahr. Der Stundensatz von PLN 31,40 gilt für zivilrechtliche Verträge (umowa zlecenie), nicht für Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. Für Ihre entsandten Mitarbeiter zählt der Monatsbetrag, umgerechnet auf die tatsächlichen Stunden: bei rund 168 Arbeitsstunden im Monat rechnerisch etwa PLN 28,60 je Stunde, also rund 6,70 €.
Kein Tariflohn. Polen kennt keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge, auch nicht im Bau oder in der Metallbranche. Maßstab sind das gesetzliche Minimum und das Arbeitsgesetzbuch (Kodeks pracy). Das unterscheidet Polen von Frankreich oder Belgien, wo der Tariflohn meist über dem Minimum liegt.
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Vergleich: Polen und Deutschland
Größe Polen 2026 Deutschland 2026
Gesetzlicher Mindestlohn PLN 4.806 brutto/Monat ≈ 1.125 €, rechnerisch ≈ 6,70 €/Std. 13,90 €/Std., bei 168 Std. ≈ 2.335 €/Monat
Durchschnittslohn (brutto) PLN 9.509 im Unternehmenssektor, Juli 2026 (GUS) ≈ 2.230 € —
Tarifliche Mindestlöhne keine allgemeinverbindlichen je nach Branche, teils über dem Mindestlohn
Regelarbeitszeit 8 Std./Tag, 40 Std./Woche im Durchschnitt 8 Std./Tag, 40 Std./Woche üblich
Die Folge für die Praxis: Ein nach deutschem Vertrag bezahlter Mitarbeiter liegt fast immer über dem polnischen Minimum. Prüfen muss die Inspektion das trotzdem, und dafür braucht sie Ihre Unterlagen. Der Durchschnittslohn ist kein Maßstab für die Entsendung; er zeigt nur, wo der polnische Arbeitsmarkt 2026 steht.
Wie vergleicht die Arbeitsinspektion den Lohn?
Ein entsandter Arbeitnehmer hat ab dem ersten Tag Anspruch auf mindestens das polnische Lohnniveau (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 Entsendegesetz). Verglichen wird das gesamte Bruttoentgelt einschließlich Überstundenzuschlag (Abs. 3 und 4). Eine Entsendezulage zählt als Lohn, mit Ausnahme des Teils, der tatsächliche Kosten wie Reise, Unterkunft und Verpflegung erstattet (Abs. 5).
So gehen Sie vor:
Nehmen Sie das Bruttomonatsentgelt aus dem deutschen Arbeitsvertrag, umgerechnet auf die in Polen geleisteten Stunden.
Rechnen Sie den Überstundenzuschlag und eine etwaige feste Entsendezulage hinzu.
Ziehen Sie die Kostenerstattungen ab.
Liegt das Ergebnis bei Vollzeit auf oder über PLN 4.806 im Monat, erfüllen Sie die Vorgabe.
Halten Sie diesen Vergleich im Zusatzblatt zum Arbeitsvertrag fest und bewahren Sie Lohnabrechnungen und Zahlungsbelege in Polen auf. Ohne diese Unterlagen kann die Inspektion die Einhaltung nicht prüfen, und das gilt als Verstoß.
Arbeitszeit, Ruhezeiten und Überstunden
Arbeitstag 8 Stunden
Arbeitswoche 40 Std. im Schnitt
Inkl. Überstunden max. 48 Std.
Tägliche Ruhezeit 11 Stunden
Wöchentliche Ruhezeit 35 Stunden
Überstunden pro Jahr 150 Stunden
Die 40 Stunden sind ein Durchschnitt über einen Abrechnungszeitraum von meist 1 bis 4 Monaten. Überstunden werden mit 50 % Zuschlag vergütet, mit 100 % bei Nachtarbeit, an Sonntagen und Feiertagen (Kodeks pracy Art. 151¹). Die gesetzliche Grenze von 150 Überstunden im Jahr kann im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsordnung angehoben werden; die 48 Stunden je Woche einschließlich Überstunden bleiben die Obergrenze.
Bei langen Tagen auf einer Montagebaustelle ist der Arbeitszeitnachweis je Tag (Beginn, Ende, Stunden) Ihr wichtigstes Dokument. Er muss in Polen vorzeigbar sein.
Die 8-Tage-Ausnahme für Erstmontage
Liefern Sie eine Maschine oder Anlage und montiert Ihr eigenes, qualifiziertes Personal sie als Teil des Liefervertrags, gilt für höchstens 8 Tage im Jahr eine Ausnahme von den polnischen Vorgaben zu Lohn und Urlaub (Art. 5 Abs. 1). Die Tage zählen ab dem ersten Tag am Arbeitsplatz.
Nicht für Bauarbeiten. Die Ausnahme gilt nie für Arbeiten an Gebäuden: Erdarbeiten, Montage oder Demontage von Fertigteilen, Ausbau oder Installation, Renovierung, Abbruch, Instandhaltung, Maler- und Reinigungsarbeiten (Art. 5 Abs. 2). Sie betrifft nur Lohn und Urlaub; die PIP-Meldung, die Kontaktperson, die arbeitsmedizinische Untersuchung und die BHP-Unterweisung bleiben Pflicht.
Länger als 12 Monate
Nach 12 Monaten Entsendung gelten alle polnischen Arbeitsbedingungen, ausgenommen die Regeln zu Abschluss und Beendigung des Vertrags und zur betrieblichen Altersversorgung. Mit einer begründeten Mitteilung an die Arbeitsinspektion verlängern Sie die eingeschränkte Regelung auf 18 Monate. Der Ersatz eines Mitarbeiters durch einen Kollegen für dieselbe Arbeit am selben Ort zählt als ein durchgehender Zeitraum.
Häufige Fragen
Meine Monteure verdienen weit über dem polnischen Minimum. Muss ich trotzdem etwas tun?
Ja: nachweisen. Die Inspektion verlangt Lohnabrechnungen mit erkennbaren Bestandteilen, den Zahlungsbeleg und den Arbeitszeitnachweis, in Polen verfügbar und auf Verlangen binnen 5 Werktagen mit polnischer Übersetzung. Die Lohnhöhe ist selten das Problem; fehlende Unterlagen sind es.
Zählt die Tagespauschale als Lohn?
Nur der Teil, der keine tatsächlichen Kosten erstattet. Eine feste Zulage für die Arbeit im Ausland zählt mit; die Erstattung von Hotel, Fahrt und Verpflegung nicht.
Gilt der deutsche Mindestlohn auch in Polen?
Ob der deutsche Mindestlohn auch für die in Polen geleisteten Stunden gilt, ist eine Frage für Ihre Lohnabrechnung. Die polnische Untergrenze gilt in jedem Fall: Polen prüft, ob das polnische Minimum erreicht ist; bei 13,90 € gegenüber rund 6,70 € je Stunde ist das rechnerisch erfüllt, muss aber belegt werden.
Wann wird der Mindestlohn 2027 bekannt?
Polen legt den Mindestlohn jährlich per Verordnung fest, in der Regel im September des Vorjahres. Dieser Beitrag erhält im Januar 2027 eine neue Ausgabe.
→ Arbeiten in Polen: PIP-Meldung, BHP und Mindestlohn
Lohnabrechnung, Stunden und Zahlungsbeleg je Woche führen?
Unsere Software für Polen legt die wiederkehrenden Dokumente je Mitarbeiter mit den polnischen Begriffen an, damit Sie bei einer Kontrolle innerhalb von fünf Werktagen liefern können. Sie erfassen selbst, der Helpdesk schaut mit.
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Operative Hinweise auf Grundlage der polnischen Mindestlohnverordnung 2026 (Dz.U. 2025 poz. 1242), des polnischen Entsendegesetzes (konsolidierte Fassung ISAP 12. Dezember 2025), des Arbeitsgesetzbuchs (Kodeks pracy), des deutschen Mindestlohns 2026 (13,90 €) und der GUS-Mitteilung zum Durchschnittslohn im Unternehmenssektor (Juli 2026), gelesen September 2026. Euro-Beträge sind Richtwerte. Keine Rechts- oder Lohnberatung.
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